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Osterfeuer sind ab sofort verboten!

Osterfeuer sind ab sofort verboten – wegen Ausgehbeschränkung und Waldbrandrisiko, kein Lebensbereich bleibt von der Corona-Krise unberührt. Heute beschließt die Landesregierung für das restliche Jahr 2020 – ein generelles Verbot von Brauchtumsfeuern.
 
Den Hintergrund: Erstens geht es da um die Einhaltung der Ausgangsbeschränkungen und zweitens um die Sicherheit der Feuerwehren und eine Minimierung des Ansteckungsrisikos. Die Feuerwehren sollten in Corona-Zeiten nicht noch durch Brandwachen und Waldbrandeinsätze belastet werden.


Auszug aus Landesgesetzblatt:
Ausgegeben am 1. April 2020

31. Verordnung: Änderung der BrauchtumsfeuerVO

31. Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 1. April 2020, mit der die BrauchtumsfeuerVO geändert wird. Auf Grund des § 3 Abs. 4 Bundesluftreinhaltegesetz – BLRG, BGBl. I Nr. 137/2002, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2017, wird verordnet: Die BrauchtumsfeuerVO, LGBl. Nr. 22/2011, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 38/2015, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt:

„§ 5a Sonderbestimmung

Bis 31. Dezember 2020 sind alle Brauchtumsfeuer verboten.“ 2. Dem § 6a wird folgender Abs. 6 angefügt: „(6) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 31/2020 tritt § 5a mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 2. April 2020, in Kraft.“

Für den Landeshauptmann:
Landesrätin Lackner